Fahrradfreundlicher Betrieb
Anforderungen nach ADFC-Kriterien
Als fahrradfreundlicher Betrieb an den BahnRadRouten kann eingestuft werden, wenn alle nachstehenden Mindestanforderungen des ADFC erfüllt sind.
Mindestanforderungen
Aufnahme von Rad fahrenden Gästen grundsätzlich auch für eine Nacht bzw. Hilfestellung bei Quartiersuche, wenn der eigene Betrieb belegt ist
Angebot eines Radlerfrühstücks: Müsli, Obst, Vollkornprodukte
verschließbarer Raum für die Unterbringung der Fahrräder über Nacht
Trockenmöglichkeit für Kleidung und Ausrüstung in einem zum Zimmer gehörenden Bad oder separatem Raum
Service-Reparaturkoffer mit den wichtigsten Werkzeugen und Reparaturmöglichkeit
Aushang und Angebot von regionalen Radwanderkarten sowie Bus- und Bahnfahrplänen, ggf. Schiffs- und Fährangeboten
sowie mindestens zwei weitere Leistungen aus den nachfolgend aufgeführten wünschenswerten Angeboten
Wünschenswerte zusätzliche Angebote
Lunchpaket zum Mitnehmen bzw. Bereitstellung ökologisch verträglicher Verpackungen am Frühstückbuffet für selbständige Zusammenstellung eines Lunchpaketes
Informationen über andere fahrradfreundliche Betriebe in der Region
Informationen über Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer der nächsten Fahrradreparaturwerkstatt für größere Reparaturen
eigene qualitativ gute Mieträder oder Informationen über örtliche Fahrradverleihmöglichkeiten
Beratung der Gäste über umweltfreundliche An- und Abreise mit Bahn und/oder Bus
Informationsangebote für Regentage
Hol- und Bringdienst für Gäste
Gepäcktransport zum nächsten Etappenziel
