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signet.gifFahrradfreundlicher Betrieb

Anforderungen nach ADFC-Kriterien

Als fahrradfreundlicher Betrieb an den BahnRadRouten kann eingestuft werden, wenn alle nachstehenden Mindestanforderungen des ADFC erfüllt sind.

Mindestanforderungen

Aufnahme von Rad fahrenden Gästen grundsätzlich auch für eine Nacht bzw. Hilfestellung bei Quartiersuche, wenn der eigene Betrieb belegt ist

Angebot eines Radlerfrühstücks: Müsli, Obst, Vollkornprodukte

verschließbarer Raum für die Unterbringung der Fahrräder über Nacht

Trockenmöglichkeit für Kleidung und Ausrüstung in einem zum Zimmer gehörenden Bad oder separatem Raum

Service-Reparaturkoffer mit den wichtigsten Werkzeugen und Reparaturmöglichkeit

Aushang und Angebot von regionalen Radwanderkarten sowie Bus- und Bahnfahrplänen, ggf. Schiffs- und Fährangeboten

sowie mindestens zwei weitere Leistungen aus den nachfolgend aufgeführten wünschenswerten Angeboten

Wünschenswerte zusätzliche Angebote

Lunchpaket zum Mitnehmen bzw. Bereitstellung ökologisch verträglicher Verpackungen am Frühstückbuffet für selbständige Zusammenstellung eines Lunchpaketes

Informationen über andere fahrradfreundliche Betriebe in der Region

Informationen über Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer der nächsten Fahrradreparaturwerkstatt für größere Reparaturen

eigene qualitativ gute Mieträder oder Informationen über örtliche Fahrradverleihmöglichkeiten

Beratung der Gäste über umweltfreundliche An- und Abreise mit Bahn und/oder Bus

Informationsangebote für Regentage

Hol- und Bringdienst für Gäste

Gepäcktransport zum nächsten Etappenziel